Ein Mann, der den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf der Plattform X als «Vollidiot» bezeichnet hatte, ist vom Amtsgericht Passau vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Das Gericht wertete die Äusserung als durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wie das Online-Portal Apollo berichtet.

Der Nutzer hatte in einem Kommentar geschrieben: «Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet». Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet, gestützt auf Paragraf 185 StGB (Beleidigung) sowie den sogenannten Politikerbeleidigungs-Paragrafen 188 StGB. Laut dem Medienanwalt Markus Haintz entschied das Gericht nun, dass es sich nicht um eine strafbare Schmähkritik, sondern um eine polemische Meinungsäusserung im politischen Diskurs handle.

Zudem argumentierte das Gericht, dass der Kommentar angesichts seiner geringen Reichweite nicht die Voraussetzung des § 188 erfülle, wonach eine Äusserung das öffentliche Wirken eines Politikers «erheblich erschweren» muss. Damit sei die Schwelle für eine strafbare Politikerbeleidigung nicht erreicht.

Zwischen 2021 und August 2024 erstattete Habeck über 800 Anzeigen wegen Hassrede und Beleidigung. Seine Parteikollegin Annalena Baerbock kam im gleichen Zeitraum auf rund 500, FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gar auf fast 2'000 Anzeigen. Wie Apollo schreibt, arbeiten Politiker dabei mit Agenturen zusammen, die mittels Algorithmen potenziell strafbare Beiträge in sozialen Medien aufspüren. Die in solchen Fällen verhängten Bussgelder werden – so die Darstellung des Portals – zwischen Agentur und Anzeigeerstatter geteilt.

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